Andere Felgengröße. Eintragungspflicht?

  • Hallo.
    In meinen Papieren steht als Anmerkung, dass ich 245/40 R18 mit 8,5x18 ET 29 nutzen darf. Hab ich auch aktuell drauf.
    Wenn ich nun 8x 18 ET35 nutzen will, muss ich dann zum TÜV?
    Wie ihr sehr, bin ich noch immer nicht weiter mit meinen Felgen 8|

  • Hallo


    Wenn du Felgen kaufst, bekommst du zu diesen Felgen ein Teilegutachten. In diesem Gutachten sind alle Fahrzeuge aufgelistet, für die du diese Felgen verwenden darfst.


    Allerdings ist die Verwendung dieser Felgen mit Auflagen verbunden. Das Gutachten kannst du nur verwenden, wenn an deinem Fahrzeug keine anderen Fahrzeugteile im Bereich Fahrwerk, also Federn, Stoßdämpfer, Gewindefahrwerk, Spurplatten, etc. verbaut sind. Diese müssen alle dem Serienzustand entsprechen.


    Ansonsten ist eine Anbauabnahme beim Sachverständigen (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.) erforderlich.


    Mit Gruß
    DerNeue

  • Hallo


    Ich hab mal schnell nachgeschaut, was sich bei deinem Auto mit den anderen Felgen (Reifen bleiben die gleichen !!!) ändern wird:


    Abrollumfang bleibt gleich
    keine Abweichung bei der Geschwindigkeitsanzeige
    keine Änderung bei der Bodenfreiheit
    Rad-/Reifenkombination rückt 1,2cm weiter in den Radkasten
    Innenseite im Radkasten keine Veränderung


    Mit Gruß
    DerNeue