Rote Rückleuchten Eintragung REImport

  • Hallo liebe Community,


    ein Bekannter hat einen Audi A5 3,2 l FSI - Bj. 2008 - Er wurde aus Californien reimportiert und hier in Deutschland 2009 wieder zugelassen.
    Seit je her gab es beim TÜV keine Probleme mit den roten Rückleuchten. Jetzt war das Fahrzeug ein halbes Jahr lang abgemeldet und sollte nun mehr wieder neu zugelassen werden.


    Auf einmal werden die TÜV-Prüfer wach und bemängeln die angeblich in Deutschland nicht zugelassenen roten Rückleuchten.
    Eine Eintragung der Rückleuchten beim Import selbst erfolgten seinerzeit wohl nicht.


    Hat jemand eine Idee doch eine Eintragung zu bekommen? Vielleicht gibt es auch ein Allgemein gültiges Gutachten bzw. ABE?
    Wir sind über jeden Tipp dankbar.

  • Versucht euer Glück doch mal bei der Dekra, GTÜ oder einem anderen Sachverständigen. Erfahrungsgemäss gibts da erhebliche Unterschiede bei den Prüfern. Der eine lässt alles durchgehen solang die Karre bremst und der andere jammert wegen jeden Mückenschiss....
    Wenn er schonmal TÜV hatte wieso geht ihr nicht wieder zur gleichen Niederlassung?
    Bevor ihr jetzt zig Nerven und Zeit investiert würde ich jedenfalls mal woanders vorstellig werden. Wenn sich rausstellt das damals tatsächlich ein Fehler seitens des Prüfers vorlag und der Wagen noch nie durchkommen hätte dürfen, dann könnte es u.U. teuer werden.